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Allgemeine Geschäftsbedingungen – 0%-Finanzierung

  1. Korrespondenz

a) Mitteilungen von ACME Co., Street 1, 8000 Zürich (“PARTNER”) oder bob Finance, Zweigniederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich (“BOB”) gelten als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kunden angegebene Post- oder E-Mail-Adresse gesandt worden sind.

b) Der Kunde stimmt zu, dass die gesamte Korrespondenz zwischen ihm und dem PARTNER oder BOB sowohl per E-Mail als auch per Post versendet werden kann. Der Schriftverkehr ist in jedem Fall verbindlich. Der Kunde trägt alle Schäden, die durch die Nutzung der oben aufgeführten Übertragungsarten entstehen, wenn der PARTNER oder BOB die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

  1. Auskunft

Der Kunde ermächtigt den PARTNER und BOB, alle für den Abschluss oder die Durchführung des Finanzierungsvertrags erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen und privaten Stellen sowie bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen. Eventuelle vom Kunden angeordnete Datensperren gelten gegenüber dem PARTNER und BOB als aufgehoben. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde den PARTNER und BOB, den Finanzierungsvertrag der ZEK und, falls gesetzlich vorgeschrieben, anderen Stellen mitzuteilen.

  1. Änderungen der Adresse und des Namens

a) Der Kunde ist verpflichtet, dem PARTNER und BOB jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse (einschließlich Änderungen der E-Mail-Adresse und der Mobiltelefonnummer) unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Änderungen des Namens oder der Adresse müssen adressiert werden:

AN BOB:

bob Finance, Niederlassung der Valora Schweiz AG
Hardturmstraße 161
8005 Zürich

E-Mail:servicecenter@bob.ch

An den PARTNER:

EPIQS SA
La Clé-des-Champs 4
1720 Corminboeuf

E-Mail: contact@epiqs.ch

b) Wenn dem PARTNER oder BOB Kosten für die Ermittlung der Adresse entstehen, können sie diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Die Kosten für eine Adressrecherche belaufen sich auf CHF 50.

c) Wenn die Kundin/der Kunde ins Ausland umzieht, muss der Finanzierungsvertrag vor der Ausreise vollständig zurückgezahlt werden.

  1. Kosten

Eventuelle Kosten für die Rechtsverfolgung gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Andere Kosten und Ausgaben außerhalb des Einflussbereichs des PARTNERS oder von BOB werden dem Kunden ebenfalls nach dem Verursacherprinzip weiterberechnet. Bei Zahlungsverzug und Abtretung der Forderung an ein Inkassounternehmen ist dieses berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

  1. Mahngebühren

Die Mahngebühren für verspätete Ratenzahlungen betragen CHF 20 für die erste Mahnung, CHF 25 für die zweite Mahnung und CHF 30 für die dritte Mahnung. Die Fälligkeiten der monatlichen Raten werden im Finanzierungsvertrag festgelegt.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Klauseln

a) Der PARTNER ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzierungsvertrags jederzeit durch ein Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Änderungen gelten als angenommen, wenn der PARTNER innerhalb eines Monats (30 Tage) nach Absendung der Nachricht keinen schriftlichen Einwand des Kunden erhält.

b) Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit oder Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.

  1. Aufrechnung und Abtretung durch die Klientin/den Klienten

Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem PARTNER oder BOB zu verrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt auch im Falle eines Konkurses oder eines Nachlassverfahrens des PARTNERS oder von BOB. Der Kunde darf Forderungen gegenüber BOB nicht an Dritte abtreten.

  1. Übertragung und Abtretung durch den PARTNER

a) Der Kunde stimmt zu, dass der PARTNER den Finanzierungsvertrag in seiner Gesamtheit, einschließlich aller individuellen Rechte und Pflichten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Sicherheiten, an BOB und/oder Dritte im In- und Ausland (zum Zwecke des Inkassos, der Untervergabe usw.) übertragen oder abtreten kann. Der PARTNER und BOB können die Kundendaten zu diesem Zweck an diese Konzerngesellschaften und/oder Dritte weitergeben.

b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BOB Dritte im In- und Ausland beauftragen kann, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kundenservice und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erbringen, wie z. B. p. z. B. Identitätskontrolle, Bonitätsprüfung, Callcenter, Inkasso, Agenturen oder IT-Sicherheit und Systemsteuerung (die Datenschutzerklärung kann unterhttps://bob.ch/fr/protection-des-donnees abgerufen werden).

  1. Anfragen von Klienten

Der PARTNER bleibt in erster Linie für Kundenanfragen bezüglich des Kaufs von Produkten verantwortlich (insbesondere für Anfragen bezüglich des Versands und der Lieferzeiten sowie für Rücksendungen). BOB ist nur für Anfragen bezüglich der Rechnungsstellung zuständig.

  1. Abschluss des Vertrags

Der Kunde akzeptiert den vom PARTNER angebotenen Finanzierungsvertrag und die damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integralen Bestandteil des Vertrags, indem er seine physische Unterschrift oder seine elektronische Unterschrift leistet oder indem er ein Einmalpasswort (im Folgenden “PSP”), das der PARTNER dem Kunden zusendet, manuell eingibt. Der endgültige Vertragsabschluss wird vom PARTNER umgehend per E-Mail bestätigt. Die Eingabe des Projektstrukturplans ersetzt also die physische Unterschrift oder die elektronische Unterschrift und der Vertrag kann online abgeschlossen werden. Das OTP ist eine eindeutige Kennung, die dem Kunden auf seine bei der Registrierung angegebene Handynummer übermittelt wird und die nur einmal verwendet werden kann. Die Generierung von OTP-Passwörtern ist für den Kunden kostenlos.

  1. Verarbeitung von Daten

Der PARTNER und BOB verarbeiten die Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Kundenberatung, Inkasso, IT-Sicherheit und Systemsteuerung, kommerzielle Kommunikation und Newsletter. Die Datenschutzerklärung kann unter https://bob.ch/fr/protection-desdonnees abgerufen werden.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Finanzierungsvertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Vorschriften ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsvertrag der Sitz des PARTNERS.

  1. Schlussbestimmungen

Im Falle von Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen, englischen und/oder italienischen Text ist nur der deutsche Text maßgeblich.

CG “bob zero” – Dezember 2020